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AGB Immobilienvermittlung

Mitteilungen und Angaben
Jegliche Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben kann von uns nicht übernommen werden. Die in unseren schriftlichen Informationen, Emails, Exposés und im Internet gemachten Angaben beruhen auf Angaben und Informationen, die von Verkäufern, Verpächtern oder Vermietern sowie sonstigen Dritten gemacht wurden. Wir sind stets bemüht vollständige und richtige Angaben zu erhalten.

Weitergabeverbot
Unsere Nachweise, Informationen, Mitteilungen und Angebote sind nur für den Empfänger selbst bestimmt. Daher sind sie vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Wenn Infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande konmmt, so ist unser Auftraggeber zum Schadenersatz in Höhe der sonst angefallenen Provision verpflichtet, die im Falle der eigenen Vermittlung erzielt worden wäre.

Nachweismakler
Wir sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, im Bereich der Vermittlung von Grundstücken als Nachweismakler tätig.
Wir vermitteln nur gewerbliche Objekte.

Die Maklergebühr
Die Maklergebühr beträgt 4,76% (4% zzgl. der ges. MwSt. (19%)) des notariell verbrieften Kaufpreises am Tage der Verbriefung.

In besonderen Fällen kann die Maklergebühr auch geteilt werden, die Maklergebühr beträgt dann 2,38% (2% zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (19%)) des notariell verbrieften Kaufpreises am Tage der Verbriefung jeweils für Käufer und Verkäufer, in Summe also 4,76% (4% zzgl. der ges. MwSt. (19%)) insgesamt.

Bei gewerblichen Miet/Pachtobjekten beträgt die Provision 3 Monatsmieten/Pachten zzgl. MwSt.

Die Provision wird auch dann geschuldet, wenn eine mit dem Kaufinteressenten gesellschaftlich oder familiär verbundene dritte Person das von uns nachgewiesene Objekt erwirbt oder pachtet.

Die Maklergebühr für unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ist fällig beim Erwerb, zahlbar innerhalb von 8 Tagen nach notarieller Verbriefung. Bei Vermietung/Verpachtung ist die Maklerprovision fällig mit der Unterzeichnung des Miet-/Pachtvertrages.

Die Maklerprovision kann auch abweichend niedriger oder höher ausfallen, falls abweichend im Exposé benannt oder schriftlich vereinbart.

Tätigkeit für den anderen Teil
Wir können und dürfen auch für den anderen Teil, also beidseitig tätig werden im Rahmen von reinen Nachweis-Geschäften.
Auftraggeber ist sowohl der Verkäufer eines Objektes, als auch der objektsuchende Interessent.

Zwischenverkauf vorbehalten, Nachweise freibleibend
Ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
Alle unsere Angebote und Nachweise sind freibleibend

Nebenabreden, Vertragsänderungen
Vertragsänderungen und mündliche Abreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wiesbaden.

Haftungsausschluss
1. Das Exposé wurde auf der Grundlage der Informationen des Eigentümers erstellt und basiert auf Informationen und Quellen, die Weidenmüller für zuverlässig erachtet, aber für deren Genauigkeit, Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit  kein Gewähr übernimmt.

2. Die Objektdarstellung im Exposé ist ausschließlich für Informationszwecke erstellt, um das Verkaufsobjekt/ Mietobjekt darzustellen und näher zu erläutern. Es soll dem Empfänger nur als Entscheidungshilfe für die Frage dienen, ob er grundsätzliches Interesse an dem Objekt hat und mit einer eigenen eingehenden Prüfung beginnen will. Das Exposé ist deshalb keine Grundlage für die positive Investitionsentscheidung bzw. die Entscheidung zum Erwerb von Rechten an oder zur Anmietung der Immobilie. Es ersetzt nicht die notwendige Prüfung der darin enthaltenen Tatsachen und Beurteilungen durch eine vom Empfänger selbst durchzuführende Prüfung, die Grundlage einer Kauf- oder Mietentscheidung ist. Deshalb sind Ansprüche, gleich welcher Art, insbesondere auf Schadensersatz oder Auskunftserteilung wegen unvollständiger oder unrichtiger Angaben durch die Überlassung dieses/eines Exposés nicht begründet.

3. Das Exposé enthält auch keine Zusicherungen oder Garantien, auf die eine Haftung gestützt werden könnte. Gleiches gilt für sonstige Informationen im Zusammenhang mit diesem/einem Exposé, die dem Empfänger mündlich oder schriftlich mitgeteilt werden. Zwischenvermietung/Zwischenverkauf für unsere Angebote und alle künftigen Ergänzungen und Folgeangebote bleiben vorbehalten.

4. Das Exposé ist ausschließlich für den Empfänger zu vorgenannten Zwecken bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne Zustimmung von Weidenmüller nicht gestattet. Eine Veröffentlichung oder Vervielfältigung, auch in Auszügen, ist nicht gestattet. Im Falle einer Weitergabe ohne vorherige Zustimmung  ist der Empfänger für den Schaden verantwortlich, der Weidenmüller hierdurch entsteht und wird Weidenmüller von Forderungen Dritter freihalten.

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